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Meine Schwerpunkte

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Übergewicht & Adipositas

Ich begleite dich bei deiner Gewichtsreduktion - auch bei Behandlung mit der "Abnehmspritze"

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Stoffwechsel

Ich unterstütze dich bei der Verbesserung deiner Cholesterin-, Triglycerid-, Blutdruck-, Harnsäure- oder Blutzuckerwerte

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Verdauungsbeschwerden

Ich helfe dir, Verdauungsbeschwerden in den Griff zu bekommen

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Sporternährung

Ich gebe dir Tipps, wie du deine sportliche Leistungsfähigkeit durch die richtige Ernährung noch weiter steigern kannst

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Gesunde Ernährung

Ich erkläre dir, wie eine ausgewogene Ernährung funktioniert und wie du diese in deinen Alltag integrieren kannst

Ablauf deiner Beratung

1

Unverbindliches Kennenlernen

In einem kostenlosen Telefonat lernen wir uns kennen. Dabei erzählst du mir von deinen Zielen und deinem aktuellen Stand. So finden wir heraus, ob ich die richtige Diätologin für dich bin.

2

Erstgespräch

Bei deinem ersten Termin frage ich dich genauer zu deinen Essgewohnheiten und deinen Erwartungen. Außerdem mache ich eine BIA-Messung, um den Verlauf gut dokumentieren zu können. Hier legen wir die ersten Maßnahmen fest und ich gebe dir individuelle Tipps für deinen Alltag.

3

Folgetermin(e)

Im Verlauf können wir Folgetermine vereinbaren. Wir überprüfen deine Fortschritte, adaptieren Maßnahmen oder setzen neue Ziele. Regelmäßige BIA-Messungen veranschaulichen deine Fortschritte.

 

Was du zum Erstgespräch mitnehmen solltest

Diätolog*innen dürfen bei Vorliegen einer ernährungsrelevanten Erkrankung nur auf Zuweisung eines Arztes/einer Ärztin tätig sein. Bringe zum ersten Termin deshalb bitte eine ausgefüllte ärztliche Zuweisung mit - das Formular dazu sende ich dir gerne per E-Mail. Auch ein aktuelles Labor wäre hilfreich, damit ich die Ernährugnstherapie noch besser an dich anpassen kann.

Falls notwendig bitte ich dich außerdem, ein Ernährungsprotkoll bzw. ein Ernährungs- und Symptomprotokoll für einige Tage zu führen. Dies können wir aber im Zuge des unverbindlichen Telefonates abklären.

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Kostenrückerstattung

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen leider keine Rückerstattung des Honorars für Ernährungsberatung vor. 

Private Zusatzversicherungen

Einige Zusatzversicherungen übernehmen (teilweise) die Honorarnote. Setze dich dafür mit deiner Ansprechperson in Verbindung.

SVS-Gesundheitshunderter

Selbstständig versicherte haben Anspruch auf den sogenannten "Gesundheitshunderter" und können dadurch jährlich 100 € zurückbekommen.

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